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MIT FREUDE DÜRFEN WIR DAS ENDE IM GARAGENSTREIT BEKANNTGEBEN.

Mit Zustimmung des Familiengerichtes Leipzig im späten Frühjahr, der Erfüllung aller mit dem Vergleich getroffenen Vereinbarungen und der nun erfolgten Eintragungen in die jeweiligen Grundbücher ist das ENDE IM GARAGENSTREIT besiegelt. Der auf dem Monat 10 Jahre andauernde Konflikt fand so nach der Einigung aller Beteiligten im Dezember letzten Jahres vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen ein versöhnliches Ende.

Es ist uns ein Bedürfnis ALLEN unseren herzlichen Dank zu übermitteln, die mit ihrem Handeln zu diesem Ausgang beigetragen haben. Im Besonderen danken wir unseren Nachbarn und Einwohnern unserer Stadt, die vor Ort immer zur Stelle waren, so für uns Stärke demonstrierten und den Abriss des Gebäudes verhinderten. Überwältigend waren der ausdauernde Beistand und das Mitgefühl von Menschen weit über die Landesgrenze hinaus.

Familie Hutschig, Jöhstadt im Oktober 2008

[#Oktober 2008]

Hoffnungsvolles Jahr 2008

Für das Jahr 2008 besteht die berechtigte Hoffnung, dass der berüchtigte Garagenkrieg von Jöhstadt im Erzgebirge beigelegt werden kann. Der Grundstein für eine Einigung wurde zu Ende des letzten Jahres gelegt, indem die Konfliktparteien einen Generalvergleich vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen protokollieren ließen. In einem rechtskräftigen Beschluss endet dieser Einigungsprozess allerdings erst nach der Zustimmung des zuständigen Familiengerichts, welches für den noch minderjährigen Erben entscheiden muss. Bei der derzeitigen Überlastung dieser Gerichte wird man noch einige Wochen auf deren Entscheidung warten müssen. Der nunmehr zehn Jahre andauernde Konflikt fände so ein Ende, an welches schon vor Jahren kaum noch einer glaubte.

Allen Freunden danken wir, dass sie uns in dem zehn Jahre andauernden Konflikt zur Seite standen. Auf Grund ihres außergewöhnlichen Einsatzes wurde der Plan, unsere Existenz zu vernichten, vereitelt. Aufmerksamen Nachbarn ist es geschuldet, dass eine Abrissfirma unverrichteter Dinge abziehen musste und das Gebäude überhaupt noch steht.

[#Januar 2008]

Weichen für ein Ende des Garagenstreites sind gestellt!

Es war mehr als ein symbolträchtiges Ereignis, an welchem sich am vergangenen Dienstag, dem 20. November, 10.00 Uhr die Konfliktparteien auf der Ortenburg in Bautzen eingefunden hatten.

Die Ortenburg in Bautzen - heute Sitz des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen
Die Ortenburg in Bautzen - heute Sitz des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen
Neben den beiden Garagenerbauern und deren Eltern, fanden sich die beiden Söhne des verstobenen Nachbarn, sowie Bevollmächtigte des Freistaates und der Baubehörden ein. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht stimmte in einer nicht öffentlichen Sitzung dem Bemühen um eine Beendung des Konflikts mittels eines Generalvergleiches zu und protokollierte diesen. Mit dem Vergleich soll der fast 10 Jahre lange Konflikt zwischen den verfeindeten Parteien ein Ende finden. Allen Beteiligten war die Erleichterung anzumerken. Mit einem Händedruck besiegelte man den Willen um eine versöhnliche Lösung. Die schwierige Erarbeitung der Eckpunkte zum Vergleich nahm Monate in Anspruch und soll die Interessen aller Beteiligten umfassen, gleichzeitig werden alle Gerichtsprozesse beendet. Rechtskraft kann dieser Beschluss allerdings erst mit der Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes erlangen, da ein Sohn des Verstorbenen noch nicht das volljährige Alter erreicht hat. Dies kann sich bis Mitte des nächsten Jahres verzögern.

Der Termin um den Vergleich konnte im Vorfeld nicht bekannt gemacht werden, um die Chance der Einigung nicht zu gefährden. Wir bitten um Verständnis und danken allen, die zum Gelingen beigetragen haben! [#November 2007]

Verhandlungen erhalten neue Impulse

Nachdem der Einigungsprozess über mehrere Wochen ins stocken geraten war, sind nun nach Wochen wichtige Festlegungen erarbeitet worden. Ziel ist es, noch in diesem Jahr, vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen das Berufungsverfahren zu beenden und parallel dazu einen Generalvergleich zu protokollieren. Mit diesem Vergleich, der von den beiden Seiten in Monaten erarbeitet wurde, soll für alle Beteiligten Rechtssicherheit geschaffen werden und darüber hinaus ein der langjährige Garagenkonflikt ein Ende finden.

Die Ortenburg in Bautzen - heute Sitz des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen (Foto: zum-echten-bautzen.de)
Die Ortenburg in Bautzen - heute Sitz des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen (Foto: zum-echten-bautzen.de)

[#Oktober 2007]

Einigungsprozess in Stocken geraten.

Zu Mitte des Jahres ist der Einigungsprozess merklich in Stocken geraten. Noch ist der Grund für das verzögerte Handeln nicht eindeutig zu benennen. Zunächst aber nannte der Anwalt und Vertreter der Rechtsnachfolger des verstorbenen Nachbarn zeitliche Probleme beim Regierungspräsidium in Chemnitz als Grund. Hier seien die zuständigen Personen im Urlaub gewesen. Nachdem der Kontakt zur Behörde nun schließlich hergestellt ist, knüpft man den Einigungswillen an erneuten Forderungen finanzieller Art. Die Familie Hutschig bekräftigte daraufhin nochmals, dass man keinerlei Forderungen als die in der Vereinbarung getroffenen nach erfüllen werde. Eine Reaktion auf diese Mitteilung bleibt seit Wochen aus.

Wir werden weiter berichten.

[#Juli 2007]

Klärungen zum Einigungsprozess

Drei Monate ist es her, dass der „Grundstein“ für einen Einigungsprozess gelegt wurde. Es handelt sich dabei um den Entwurf einer Vereinbarung, welche für beide Seiten akzeptabel ist und Rechtssicherheit schaffen soll. Rechtssicherheit muss ebenfalls mit den beteiligten Behörden gefestigt werden. Es handelt sich dabei in der Hauptsache um den Freistaat Sachsen, vertreten durch das Regierungspräsidium Chemnitz. Gegenstand der Klärung ist die vom Verwaltungsgericht bestätigte Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung. Zurzeit liegen uns keine Erkenntnisse vor, wie weit dieser Prozess vorangeschritten ist.

So wie diese Voraussetzungen abgeklärt worden sind, hofft man die Vereinbarungen vor einem Gericht zum Abschluss bringen zu können. Wir werden weiter berichten.

[#Mai 2007]

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss „aus der Welt“

Die Grundlage, auf welcher die Zwangsversteigerung des Elternhauses beruhen sollte, ist nun rechtskräftig aufgehoben. Dieser Beschluss wurde vom Amtsgericht Annaberg am 06. Februar 2007 erlassen. Die Eltern der Garagenerbauer hatten zu Ende des Jahres 2006 die Einstellung des Verfahrens beantragt, nachdem im Jahr 2005 mit Urteil des Landgerichtes Chemnitz die Zwangsversteigerung als unrechtsmäßig verurteilt wurde.

Zwischenzeitlich wurde sich auf den Inhalt eines Vergleiches zur Beilegung des Konfliktes geeinigt. Somit ist damit zu rechnen, dass die Streitigkeiten noch in diesem Jahr beigelegt werden können.

[#Februar 2007]

Vollständige Einstellung der Zwangsversteigerung wird erwartet

Im letzten Jahr 2006 beantragte das Rentnerehepaar aus Jöhstadt die vollständige Einstellung der Zwangsversteigerung ihres Hauses. Vorangegangen war der 2005 erfolgreich geführte Prozess gegen Mirko K., der kurz darauf verstarb. Da die gesetzliche Regelung nur die Einstellung eines derartigen Verfahrens durch den Gläubiger selbst oder dessen Rechtsnachfolge vorsieht, musste zunächst abgewartet werden, ob es Erben gibt und wer diese sind.
Als auch ein Jahr nach dem Tot des Nachbarn von den inzwischen eingesetzten Erben keine Einstellung folgte, wurde eine Beendung des Verfahrens durch die Eltern der Bauherren beantragt. Das Amtsgericht Chemnitz folgte den Argumenten und stellte das Verfahren einstweilig ein. Im Januar dieses Jahres folgte das zuständige Amtsgericht in Annaberg. Rechtskraft tritt ein, wenn alle Einspruchsfristen der Rechtsnachfolger des Verstorbenen verstrichen sind.

Über diese erhofft man in diesem Jahr eine Einigung zur Beendung des Konflikts mit den Rechtsnachfolgern. Es stellt die Chance dar, ein düsteres Kapitel deutscher Unrechtsgeschichte letztlich mit Vernunft zu beenden.

[#Januar 2007]

Jahresrückblick 2006

Aus der Sicht des Garagenstreites von Jöhstadt im Erzgebirge verlangte das Jahr 2006 Geduld, bei der Erwartung wichtiger Entscheidungen nach dem Ableben des Nachbarn Mirko K.
Erst im späten Frühjahr wurde bekannt, dass die beiden Söhne das Erbe ihres im Oktober 2005 verstorbenen Vaters antreten würden. Der Zeitungsartikel der Freien Presse gab Anstoß für eine vorsichtige Annäherung der Parteien. In schriftlicher Form wurde der Verhandlungsspielraum durch die Anwälte abgesteckt. Zwar gleichen sich mittlerweile die Vorstellungen einander an, wichtige Punkte müssen aber noch abgestimmt werden. Parallel zu diesen Unternehmungen sind immer noch Gerichtsverfahren offen. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hatte nach der Beschwerde des Leipzigers eine Wiederaufnahme der Verhandlung über die Rechtsmäßigkeit der Baugenehmigung zugestanden. Diese war zuvor in mehrstündigen Verhandlungen durch das Verwaltungsgericht Chemnitz als Bestandskräftig bestätigt worden. Dieses Verfahren wurde noch nicht beendet. Zu dem konnte das Zwangsversteigerungsverfahren gegen das Elternhaus der Familie Hutschig aus Jöhstadt erst durch deren anwaltlichen Antrag einstweilig eingestellt werden.

Zum Ende des Jahres danken wir all jenen, die uns in den letzten Jahren den Rücken gestärkt und unsere Sache unterstützt und mitgetragen haben. Ihnen, unseren Nachbarn, den Jöhstädter Bürgern und allen Besuchern dieser Webseite wünschen wir ein besinnliches friedliches Weihnachtsfest und ein gesegnetes neues Jahr 2007. Wir hoffen, dass 2007 – 10 Jahre nach Baugenehmigungserteilung – der Nachbarschaftskonflikt von Jöhstadt ein akzeptables Ende finden wird.

[#Dezember 2006]

Wenig Bewegung nach anfänglichen Bemühungen

Im Sommer dieses Jahres zeichnete sich eine Annäherung mit den Nachkommen im Nachbarschaftskonflikt von Jöhstadt im Erzgebirge ab. Diese keimende Hoffnung den Streit mit den Söhnen des verstorbenen Mirko K. nach über 8 Jahren beizulegen stärkte auch die Tatsache, dass die gegenseitigen Positionen über die Anwälte ausgetauscht wurden.
Trotz dieser positiven Entwicklung sind Jubelrufe verfrüht, denn auch nach Monaten muss die Frage, ob es ein Ende im Garagenstreit von Jöhstadt geben wird, mit einem Achselzucken beantwortet werden. Den geringen Verhandlungsspielraum möchten wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit voreiligen Schlüssen in der Öffentlichkeit gefährden oder gar Gerüchten Nahrung geben.

Wir bitten die Besucher unserer Webseite weiter um Geduld und um Verständnis das wir einige Erkenntnisse vorerst nicht veröffentlichen können. Allen treuen Besuchern unserer Webseite sei an dieser Stelle für ihr Verständnis gedankt.

[#November 2006]

Austausch gegenseitiger Positionen

Die Bemühungen für eine Beendung des Konflikts gehen weiter. Über die Anwälte wurde der Kontakt zu den Nachkommen des nun vor mehr als einem Jahr verstorbenen Nachbarn Mirko K., hergestellt. Offenbar sind die beiden Söhne an einer Lösung interessiert – noch steht allerdings eine Einigung aus. Um die Verhandlungsbasis nicht zu gefährden, können wir auch zum jetzigen Zeitpunkt keine genaueren Informationen veröffentlichen. Wir bitten um Geduld bis die Verhandlungen eine konkrete Form angenommen haben.

[#Oktober 2006]

Zeitpunkt der Entscheidung

Noch im Monat September 2006 ist mit dem Ergebnis zu rechnen, ob die Erben an einer Lösung des Konflikts interessiert sind. Ein entsprechendes „Friedensangebot“ wurde seitens der Familie Hutschig im August konkret definiert. Für einen noch minderjährigen Erben wird der gesetzliche Vormund entscheiden. Außerdem wird der Erbverwalter und frühere Anwalt des Verstorbenen eine entscheidende Rolle bei der Entscheidungsfindung spielen. Wir bitten um Verständnis, dass wir momentan nicht über Details berichten, um die faire Chance für die Fällung einer Entscheidung einzuräumen.

[#September 2006]

Die Frage: Was nun?

Mit der Klärung der Erbschaftsverhältisse zu Beginn des Sommers wird immer häufiger die Frage laut, ob nun eine Lösung im Konflikt zu erwarten sei. Die neu eingetretene Situation eröffnet die Möglichkeit einer für beide Seiten sicher nicht leichten aber akzeptablen Lösung. Dabei kann nur die vollständige und bedingungslose Beendung aller gerichtlichen Auseinandersetzungen sowie der Verzicht beider Seiten auf Forderungen zu Grunde liegen.

Mit dem Zeitungsartikel, zu Beginn des Jahres in der Freien Presse, wurde ein erstes Signal gesetzt. Dieses „Friedensangebot“ wird nun seitens der Familie Hutschig noch einmal konkretisiert. Fast ein Jahr nach dem Ableben des Nachbarn blickt man nun Erwartungsvoll auf die Reaktion der Nachkommen.

[#August 2006]

Webseite mit neuem Gesicht

Die fünfte Version unserer Homepage wurde mit dem Ziel erstellt unsere Besucher noch gezielter zu informieren und Inhalte schneller auffindbar zu machen. Mit der Aktualisierung haben wir die Story erweitert und weitere Dokumente, Fotos und Beiträge aus den Medien für Sie bereitgestellt.

[#Juli 2006]

Frage nach den Erben nun geklärt.

Söhne treten Erbe des Verstorbenen Nachbarn an.

Es wurde bekannt, dass die beiden Söhne des verstorbenen Anwaltes Mirko K. aus Leipzig dessen Erbe erhalten. Noch liegen keine Informatioen vor, wie diese mit dem Konflikt umgehen, welcher sich rechtlich nun auf auf sie überträgt. Es ist zu hoffen, dass man die einmalige Chance nutzt, ein Vernünfiges Ende des Konfliktes anzustreben. Wir werden weiter berichten! [#Mai 2006]

Wie geht es nun weiter?

Auch Monate nach dem Ableben des Nachbarn kann keine Aussage darüber gemacht werden, ob der Konflikt nun eine gütliche Beilegung findet. Aus rein rechtlicher Sicht fallen Titel und rechtliche Ansprüche, wie auch Schulden oder treuhänderisch verwaltetes Guthaben an die Erben. Ob und wie diese nun mit dem Nachlass umgehen wird die nahe Zukunft zeigen. [#Februar 2006]

Unerwartete Entwicklung - Gegner Mirko K. lebt nicht mehr!

Der Leipziger Rechtsanwalt verstarb laut Angaben seines Anwalts in seiner Wohnung

Was zunächst als ein unpassender Scherz angenommen, stellte sich als die Wahrheit heraus – der gegnerische Nachbar im Garagenkonflikt von Jöhstadt ist, so die Angabe seines Anwaltes und Traueranzeige in der LVZ, Anfang Oktober 2005 verstorben. Über die Todesursache wurde bisher nichts bekannt. Auch wurde das Ableben des 45-jährigen Leipzigers noch nicht formell bestätigt. [#Oktober 2005]

Zwangsversteigerung vom Tisch - Aufatmen im Garagenkonflikt!

Nachdem nunmehr das Oberlandesgericht Dresden dem Nachbarn Mirko K. mitteilte, dass seine Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe und man per Beschluss entscheiden werde, zog Mirko K. seine Berufung zurück. Somit ist die vorangegangene Entscheidung des Landgerichtes Chemnitz rechtskräftig, mit der das Weiterbetreiben des Zwangsversteigerungs-Verfahrens als unrechtsmäßig verurteilt wird. Damit ist die Zwangsversteigerung „vom Tisch“. Aufatmen bei der Familie Hutschig. Mutter Erika Hutschig: „Für mich ist dies einer der glücklichsten Tage meines Lebens“! [#September 2005]

Zeichen des friedlichen Beistandes

Am Montag, dem 5. September, fand bereits zum vierten Mal eine Abendandacht am Garagengebäude statt. Eingeladen hatte die Ev.-Luth. Kirchgemeinde. Ausgestaltet wurde die Veranstaltung durch den Posaunenchor. Wieder kamen viele Bürger aus den umliegenden Ortschaften um damit ihren friedlichen Beistand zu bekunden. [#September 2005]

Zeichen des friedlichen Beistandes

Am Abend des 04. Juli fand eine kirchliche Andacht am Garagengebäude statt. Zu dieser Veranstaltung, hatte die ev.-luth. Kirchgemeinde von Jöhstadt eingeladen. Es war die zweite Veranstaltung dieser Art. Neben Mitgliedern der Kirchgemeinde, Nachbarn und Jöhstädtern waren auch Einwohner aus anderen Orten gekommen um ihren friedlichen Beistand zu bekunden. Wir danken allen, die sich auf den Weg gemacht haben und im besonderem, denen die diese Andacht mit ausgestaltet haben. [#Juli 2005]

OLG Dresden will per Beschluss entscheiden

Über die Berufung des Nachbarn, wegen der Aufhebung des Zwangsversteigerungsverfahrens gegen das Elternhaus, hat sich nun der zuständige Senat des OLG Dresden geäußert. Demnach hat man vor, die Berufung per Beschluss abzuweisen. Mirko K. wurde ein Frist zur Stellungnahme gewährt. Eine Entscheidung erwartet man in der kommenden Woche. [#Juli 2005]

Nachbar legt zweifach Berufung ein.

Gegen das Urteil des Landgerichtes Chemnitz, im Verfahren der Eltern gegen die Weiterführung der Zwangsversteigerung, wurde nun durch Mirko K. Berufung vor dem Oberlandesgericht Dresden eingelegt. Damit wendet sich der Nachbar nach seiner Niederlage am Landgericht erneut an das OLG Dresden, welches bisher in allen Fällen für ihn entschieden hat. Auch wird das Verfahren am selben Senat entschieden werden, wie in den vorherigen Prozessen. Mirko K. will mit allen Mitteln die Weiterführung seines Zwangsversteigerungsverfahren gegen das Haus der Eltern durchsetzen. Das LG Chemnitz hat erstinstanzlich das Zwangsversteigerungsverfahren zu gunsten der Eltern eingestellt. Nachdem des Verwaltungsgericht Chemnitz im Jahr 2002 die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung bestätigt hat wurde nun durch das Oberverwaltungsgericht in Bauzen auch im Verwaltungsverfahren dem Antrag auf Berufung durch Mirko K. stattgegeben. Das bedeutet, das dem in diesem Prozess Beigeladenen eine erneute Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung zugestanden wird. [#April 2005]

Fragen um die Aktion einer Abbruchfirma

Am Morgen des 13. April stand ein Abbruchunternehmen aus der Leipziger Gegend am Garagengebäude bereit um den Abriss vorzunehmen. Nachbarn klärten die Unternehmer über die Umstände und den Auftraggeber auf. Als sich die Verantwortlichen des Abbruchunternehmens vor Ort ein Bild gemacht hatten, sahen diese von ihrem Vorhaben ab. Sie hätten nicht gewusst, um was für Abbrucharbeiten es sich handele. Ernsthafte Zweifel an der Wahrheit dieser Aussage müssen deshalb zugelassen werden, da das Unternehmen laut Kostenvoranschlag genaustens informiert war. Außerdem war kein Gerichtsvollzieher vor Ort. Dies ist aber erste Voraussetzung einer Vollstreckungsmaßnahme. Es ist durchaus möglich, dass Mirko K. mit dieser Aktion nur Kosten produzieren möchte um damit seine Berufung am OLG begründen zu können. [#April 2005]

Entscheidung am LG Chemnitz über Rechtmäßigkeit der Zwangsversteigerung des Elternhauses

Am 16. März fand am Landgericht Chemnitz die Verhandlung über die Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens gegen das Elternhaus statt. Die Verhandlung fand wieder großes öffentliches Interesse. Es wurden mehrere Interviews geführt und Filmaufnahmen für die Sendung Akte05 auf Sat1 gemacht. Der Beitrag wurde am 31. März in der Sendung Akte 05 ausgestrahlt. Die Besucherzahl unserer Homepage stieg sprunghaft. Am 7. Apil wurde das Urteil bekannt gegeben: Das Zwangsversteigerungsverfahren wird eingestellt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig - die Gegenseite hat Berufung angekündigt. [#April 2005]

Rentnerehepaar reicht Klage gegen die Weiterführung der Zwangsversteigerung ein.

Sturheit des Nachbarn zwingt zu diesem Schritt

Die Eltern der Garagenbesitzer klagen nun vor dem Landgericht Chemnitz gegen Mirko K., der das Zwangsversteigerungsverfahren trotz Zahlung der geforderten Kosten nicht einstellen will. Es ist besorgnisserregend, dass die deutsche Rechtssprechung nur dieses Mittel der Gegenwehr zur Verfügung stellt. [#Februar 2005]




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