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MIT FREUDE DÜRFEN WIR DAS ENDE IM GARAGENSTREIT BEKANNTGEBEN.
Mit Zustimmung des Familiengerichtes Leipzig im späten Frühjahr, der Erfüllung aller mit dem Vergleich getroffenen Vereinbarungen und der nun erfolgten Eintragungen in die jeweiligen Grundbücher ist das ENDE IM GARAGENSTREIT besiegelt. Der auf dem Monat 10 Jahre andauernde Konflikt fand so nach der Einigung aller Beteiligten im Dezember letzten Jahres vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen ein versöhnliches Ende. Es ist uns ein Bedürfnis ALLEN unseren herzlichen Dank zu übermitteln, die mit ihrem Handeln zu diesem Ausgang beigetragen haben. Im Besonderen danken wir unseren Nachbarn und Einwohnern unserer Stadt, die vor Ort immer zur Stelle waren, so für uns Stärke demonstrierten und den Abriss des Gebäudes verhinderten. Überwältigend waren der ausdauernde Beistand und das Mitgefühl von Menschen weit über die Landesgrenze hinaus. Familie Hutschig, Jöhstadt im Oktober 2008 [#Oktober 2008]Hoffnungsvolles Jahr 2008
Für das Jahr 2008 besteht die berechtigte Hoffnung, dass der berüchtigte Garagenkrieg von Jöhstadt im Erzgebirge beigelegt werden kann. Der Grundstein für eine Einigung wurde zu Ende des letzten Jahres gelegt, indem die Konfliktparteien einen Generalvergleich vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen protokollieren ließen. In einem rechtskräftigen Beschluss endet dieser Einigungsprozess allerdings erst nach der Zustimmung des zuständigen Familiengerichts, welches für den noch minderjährigen Erben entscheiden muss. Bei der derzeitigen Überlastung dieser Gerichte wird man noch einige Wochen auf deren Entscheidung warten müssen. Der nunmehr zehn Jahre andauernde Konflikt fände so ein Ende, an welches schon vor Jahren kaum noch einer glaubte.
Allen Freunden danken wir, dass sie uns in dem zehn Jahre andauernden Konflikt zur Seite standen. Auf Grund ihres außergewöhnlichen Einsatzes wurde der Plan, unsere Existenz zu vernichten, vereitelt. Aufmerksamen Nachbarn ist es geschuldet, dass eine Abrissfirma unverrichteter Dinge abziehen musste und das Gebäude überhaupt noch steht. [#Januar 2008]- Die Ortenburg in Bautzen - heute Sitz des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen
Weichen für ein Ende des Garagenstreites sind gestellt!
Es war mehr als ein symbolträchtiges Ereignis, an welchem sich am vergangenen Dienstag, dem 20. November, 10.00 Uhr die Konfliktparteien auf der Ortenburg in Bautzen eingefunden hatten.

- Die Ortenburg in Bautzen - heute Sitz des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen (Foto: zum-echten-bautzen.de)
Verhandlungen erhalten neue Impulse
Nachdem der Einigungsprozess über mehrere Wochen ins stocken geraten war, sind nun nach Wochen wichtige Festlegungen erarbeitet worden. Ziel ist es, noch in diesem Jahr, vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen das Berufungsverfahren zu beenden und parallel dazu einen Generalvergleich zu protokollieren. Mit diesem Vergleich, der von den beiden Seiten in Monaten erarbeitet wurde, soll für alle Beteiligten Rechtssicherheit geschaffen werden und darüber hinaus ein der langjährige Garagenkonflikt ein Ende finden.

Einigungsprozess in Stocken geraten.
Zu Mitte des Jahres ist der Einigungsprozess merklich in Stocken geraten. Noch ist der Grund für das verzögerte Handeln
nicht eindeutig zu benennen. Zunächst aber nannte der Anwalt und Vertreter der Rechtsnachfolger des verstorbenen Nachbarn
zeitliche Probleme beim Regierungspräsidium in Chemnitz als Grund. Hier seien die zuständigen Personen im Urlaub gewesen.
Nachdem der Kontakt zur Behörde nun
schließlich hergestellt ist, knüpft man den Einigungswillen an erneuten Forderungen finanzieller Art. Die Familie Hutschig
bekräftigte daraufhin nochmals, dass man keinerlei Forderungen als die in der Vereinbarung getroffenen nach erfüllen
werde. Eine Reaktion auf diese Mitteilung bleibt seit Wochen aus.
Wir werden weiter berichten.
Klärungen zum Einigungsprozess
Drei Monate ist es her, dass der „Grundstein“ für einen Einigungsprozess gelegt wurde. Es handelt sich dabei um den Entwurf
einer Vereinbarung,
welche für beide Seiten akzeptabel ist und Rechtssicherheit schaffen soll. Rechtssicherheit muss ebenfalls mit den beteiligten
Behörden gefestigt
werden. Es handelt sich dabei in der Hauptsache um den Freistaat Sachsen, vertreten durch das Regierungspräsidium Chemnitz.
Gegenstand der
Klärung ist die vom Verwaltungsgericht bestätigte Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung. Zurzeit liegen uns keine Erkenntnisse
vor, wie weit dieser
Prozess vorangeschritten ist.
So wie diese Voraussetzungen abgeklärt worden sind, hofft man die Vereinbarungen vor einem Gericht zum Abschluss bringen zu
können.
Wir werden weiter berichten.
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss „aus der Welt“
Die Grundlage, auf welcher die Zwangsversteigerung des Elternhauses beruhen sollte, ist nun rechtskräftig aufgehoben.
Dieser Beschluss
wurde vom Amtsgericht Annaberg am 06. Februar 2007 erlassen. Die Eltern der Garagenerbauer hatten zu Ende des Jahres 2006
die Einstellung
des Verfahrens beantragt, nachdem im Jahr 2005 mit Urteil des Landgerichtes Chemnitz die Zwangsversteigerung als unrechtsmäßig
verurteilt wurde.
Zwischenzeitlich wurde sich auf den Inhalt eines Vergleiches zur Beilegung des Konfliktes geeinigt. Somit ist damit zu rechnen,
dass die Streitigkeiten
noch in diesem Jahr beigelegt werden können.
Vollständige Einstellung der Zwangsversteigerung wird erwartet
Im letzten Jahr 2006 beantragte das Rentnerehepaar aus Jöhstadt die vollständige Einstellung der Zwangsversteigerung ihres
Hauses.
Vorangegangen war der 2005 erfolgreich geführte Prozess gegen Mirko K., der kurz darauf verstarb. Da die gesetzliche Regelung
nur die Einstellung
eines derartigen Verfahrens durch den Gläubiger selbst oder dessen Rechtsnachfolge vorsieht, musste zunächst abgewartet
werden, ob es Erben gibt
und wer diese sind.
Als auch ein Jahr nach dem Tot des Nachbarn von den inzwischen eingesetzten Erben keine Einstellung folgte, wurde eine
Beendung des Verfahrens durch die
Eltern der Bauherren beantragt. Das Amtsgericht Chemnitz folgte den Argumenten und stellte das Verfahren einstweilig ein.
Im Januar dieses Jahres
folgte das zuständige Amtsgericht in Annaberg. Rechtskraft tritt ein, wenn alle Einspruchsfristen der Rechtsnachfolger
des Verstorbenen verstrichen
sind.
Über diese erhofft man in diesem Jahr eine Einigung zur Beendung des Konflikts mit den Rechtsnachfolgern. Es stellt die Chance
dar, ein
düsteres Kapitel deutscher Unrechtsgeschichte letztlich mit Vernunft zu beenden.
Jahresrückblick 2006
Aus der Sicht des Garagenstreites von Jöhstadt im Erzgebirge verlangte das Jahr 2006 Geduld, bei der Erwartung wichtiger
Entscheidungen nach
dem Ableben des Nachbarn Mirko K.
Erst im späten Frühjahr wurde bekannt, dass die beiden Söhne das Erbe ihres im Oktober 2005
verstorbenen Vaters antreten würden. Der Zeitungsartikel der Freien Presse gab Anstoß für eine vorsichtige Annäherung der Parteien. In schriftlicher
Form wurde der Verhandlungsspielraum durch die Anwälte abgesteckt. Zwar gleichen sich mittlerweile die Vorstellungen einander
an, wichtige
Punkte müssen aber noch abgestimmt werden. Parallel zu diesen Unternehmungen sind immer noch Gerichtsverfahren offen.
Das Oberverwaltungsgericht
in Bautzen hatte nach der Beschwerde des Leipzigers eine Wiederaufnahme der Verhandlung über die Rechtsmäßigkeit der Baugenehmigung
zugestanden. Diese war zuvor in mehrstündigen Verhandlungen durch das Verwaltungsgericht Chemnitz als Bestandskräftig
bestätigt worden.
Dieses Verfahren wurde noch nicht beendet. Zu dem konnte das Zwangsversteigerungsverfahren gegen das Elternhaus der Familie
Hutschig
aus Jöhstadt erst durch deren anwaltlichen Antrag einstweilig eingestellt werden.
Zum Ende des Jahres danken wir all jenen, die uns in den letzten Jahren den Rücken gestärkt und unsere Sache unterstützt und mitgetragen haben. Ihnen, unseren Nachbarn, den Jöhstädter Bürgern und allen Besuchern dieser Webseite wünschen wir ein besinnliches friedliches Weihnachtsfest und ein gesegnetes neues Jahr 2007. Wir hoffen, dass 2007 – 10 Jahre nach Baugenehmigungserteilung – der Nachbarschaftskonflikt von Jöhstadt ein akzeptables Ende finden wird.
[#Dezember 2006]Wenig Bewegung nach anfänglichen Bemühungen
Im Sommer dieses Jahres zeichnete sich eine Annäherung mit den Nachkommen im Nachbarschaftskonflikt von Jöhstadt im Erzgebirge
ab.
Diese keimende Hoffnung den Streit mit den Söhnen des verstorbenen Mirko K. nach über 8 Jahren beizulegen stärkte auch
die Tatsache,
dass die gegenseitigen Positionen über die Anwälte ausgetauscht wurden.
Trotz dieser positiven Entwicklung sind Jubelrufe verfrüht, denn auch nach Monaten muss die Frage, ob es ein Ende im Garagenstreit
von
Jöhstadt geben wird, mit einem Achselzucken beantwortet werden. Den geringen Verhandlungsspielraum möchten wir zum jetzigen
Zeitpunkt
nicht mit voreiligen Schlüssen in der Öffentlichkeit gefährden oder gar Gerüchten Nahrung geben.
Wir bitten die Besucher unserer Webseite weiter um Geduld und um Verständnis das wir einige Erkenntnisse vorerst nicht
veröffentlichen können.
Allen treuen Besuchern unserer Webseite sei an dieser Stelle für ihr Verständnis gedankt.
Austausch gegenseitiger Positionen
Die Bemühungen für eine Beendung des Konflikts gehen weiter. Über die Anwälte wurde der Kontakt zu den Nachkommen des nun vor mehr als einem Jahr verstorbenen Nachbarn Mirko K., hergestellt. Offenbar sind die beiden Söhne an einer Lösung interessiert – noch steht allerdings eine Einigung aus. Um die Verhandlungsbasis nicht zu gefährden, können wir auch zum jetzigen Zeitpunkt keine genaueren Informationen veröffentlichen. Wir bitten um Geduld bis die Verhandlungen eine konkrete Form angenommen haben.
[#Oktober 2006]Zeitpunkt der Entscheidung
Noch im Monat September 2006 ist mit dem Ergebnis zu rechnen, ob die Erben an einer Lösung des Konflikts interessiert sind. Ein entsprechendes „Friedensangebot“ wurde seitens der Familie Hutschig im August konkret definiert. Für einen noch minderjährigen Erben wird der gesetzliche Vormund entscheiden. Außerdem wird der Erbverwalter und frühere Anwalt des Verstorbenen eine entscheidende Rolle bei der Entscheidungsfindung spielen. Wir bitten um Verständnis, dass wir momentan nicht über Details berichten, um die faire Chance für die Fällung einer Entscheidung einzuräumen.
[#September 2006]Die Frage: Was nun?
Mit der Klärung der Erbschaftsverhältisse zu Beginn des Sommers wird immer häufiger die Frage laut, ob nun eine Lösung
im Konflikt zu erwarten sei.
Die neu eingetretene Situation eröffnet die Möglichkeit einer für beide Seiten sicher nicht leichten aber akzeptablen
Lösung. Dabei kann nur die vollständige
und bedingungslose Beendung aller gerichtlichen Auseinandersetzungen sowie der Verzicht beider Seiten auf Forderungen
zu Grunde liegen.
Mit dem Zeitungsartikel, zu Beginn des Jahres in der Freien Presse, wurde ein erstes Signal gesetzt. Dieses „Friedensangebot“
wird nun seitens der
Familie Hutschig noch einmal konkretisiert. Fast ein Jahr nach dem Ableben des Nachbarn blickt man nun Erwartungsvoll
auf die Reaktion der
Nachkommen.
Webseite mit neuem Gesicht
Die fünfte Version unserer Homepage wurde mit dem Ziel erstellt unsere Besucher noch gezielter zu informieren und Inhalte schneller auffindbar zu machen. Mit der Aktualisierung haben wir die Story erweitert und weitere Dokumente, Fotos und Beiträge aus den Medien für Sie bereitgestellt.
[#Juli 2006]