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Die Story
Das Ende aller juristischen Möglichkeiten?
Der Anwalt der Familie Hutschig, sieht in einer Verfassungsbeschwerde die letzte juristische Möglichkeit, dass die Verhandlung wieder aufgenommen wird. Da das Bundesverfassungsgericht keine allgemeine Bedeutung für die deutsche Rechtsprechung sieht und die Verfassungsbeschwerde nicht annimmt, wendet man sich an das zuständige Gericht des Landes Sachsen in Leipzig. Hier wird die Beschwerde angenommen. Nach erfolgter Stellungnahme des Justizministeriums wird im Mai 2004 die Verfassungsbeschwerde verworfen und damit juristisch der Familie endgültig der "Hahn abgedreht".
Nach Einschätzung des Anwalts der Familie Hutschig ist das Vorgehen des Oberlandesgerichts Dresden nicht zu akzeptieren. Nach Abwägung aller Möglichkeiten wagt man den Schritt an Bundesverfassungsgericht und Landesverfassungsgericht mit dem Ziel den "Fuß" wieder in den Gerichtssaal zu bekommen. Die Beschwerde wird schließlich vom Landesverfassungsgericht in Leipzig angenommen - zumindest ein Hoffnungsschimmer.
Monate vergehen, Ministerien werden um Stellungnahme gebeten, bis Anfang Mai 2004 die Beschwerde verworfen wird. Eine Grundrechtsverletzung trete nicht allein schon durch die fehlerhafte Anwendung "einfachen Rechts" ein - so die richterliche Begründung. Weitere Begründung - Zitat: „Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt auch nicht, dass sich die Begründung einer gerichtlichen Entscheidung auf jedes Vorbringen der Beteiligten eingeht. Daher kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten pflichtgemäß zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat, auch wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe zu einem bestimmten Parteivortrag nichts enthalten.“
Mit der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts sieht die deutsche Rechtsprechung nun keinerlei Möglichkeit mehr vor, dass Oberlandesgericht mit den Fakten der Vollstreckungsabwehr und dem fehlerhaften Urteil zu konfrontieren. Damit scheint das OLG Dresden erreicht zu haben, dass es sich nicht mehr mit den Folgen des Abrissurteils beschäftigen muss – zumindest nicht im Gerichtssaal. Dass bei dem Beschluss des Verfassungsgerichts zwei Richter mitgewirkt haben, gegen deren Gericht sich die Beschwerde richtete muss die Frage aufdrängen, inwieweit man von „Unabhängigkeit“ sprechen kann …
In der Zwischenzeit bekommt Mirko K. durch den sächsischen Justizminister das Staatsexamen überreicht. Nur wenige Wochen später beginnt er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt. Er lässt Beschwerde gegen die vorläufige Einstellung der Zwangsversteigerung erheben und bekommt dies zugestanden. Eine Nebenkammer des BGH, eigentlich für Strafsachen zuständig, beschließt: Das Zwangsversteigerungsverfahren gegen die Eltern der Bauherren kann weiterbetrieben werden. Das Rentnerehepaar habe keine Anspruch darauf, dass Rücksicht auf den Gesundheitszustand der Mutter genommen wird, da deren schwere Krankheit chronisch sei und mit einer Besserung somit eh nicht zu rechnen ist. Eine Menschenverachtende Ansicht.
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Inhalt Story
- Vorgeschichte
- Die Bauarbeiten beginnen
- Der Bau ist fast fertig
- Der Bau ist fertig.
- Das Skandalurteil des OLG Dresden und die Folgen
- Die Unglaubliche Geschichte wird bekannt
- Der zähe Kampf gegen die Vollstreckung
- Der Fall Garagenstreit wird zum Politikum
- Das Ende aller juristischen Möglichkeiten?
- Der Nachbar muss sich Grenzen eingestehen
- Im Oktober 2005 geschieht das Unfassbare
- Der komplizierte Weg zur Einigung und das versöhnliche Ende
- Nachwort
Artikel in der NJW
- Kommentar -Auf Grund der Entscheidung des BGH über die Weiterführung des Zwangsversteigerungs-verfahrens, erschien der Artikel von Ra. Dr. Alexander Haenjens in der NJW zu den Grenzen staatlicher Pflichten zum Schutze der Gesundheit in der Zwangsvollstreckung.
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